Der Regelplan B I/19 der RSA 21 wird angewendet, wenn eine zweistreifige Fahrbahn halbseitig gesperrt wird und eine Einmündung betroffen ist. Die Verkehrsregelung erfolgt durch eine Lichtzeichenanlage mit Fußgängerquerung.
Die Absicherung umfasst eine Längsabsperrung mit doppelseitigen Leitbaken, die in einem maximalen Abstand von 9 Metern aufgestellt werden. Die Querabsperrung auf der Fahrbahn erfolgt durch doppelseitige Leitbaken mit gelben Warnleuchten, die in einem Abstand von 1–2 Metern längs und 0,6–1 Metern quer platziert werden. Zudem wird eine weitere Querabsperrung mit Absperrschrankengittern und mindestens drei einseitigen gelben Warnleuchten eingerichtet. Zum Schutz der Fußgänger wird der Gehweg durch Absperrschrankengitter mit mindestens zwei gelben Warnleuchten gesichert. Falls erforderlich, kann eine verkehrsabhängige Lichtsignalanlage eingerichtet werden, wobei ein Signalzeitenplan, ein Signallageplan oder ein Phasenfolgeplan als Anlage beigefügt werden kann. Dieser Regelplan sorgt für eine sichere Verkehrsführung an Einmündungen und gewährleistet den Schutz von Fußgängern während der Bauarbeiten.
