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Verkehrssicherung einer Baustelle: Schritt für Schritt erklärt

Eine gut durchdachte und vorschriftsmäßige Verkehrssicherung ist entscheidend für die Sicherheit von Bauarbeitern, Fußgängern und dem fließenden Verkehr rund um eine Baustelle. In diesem Glossar-Artikel bieten wir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die alle wesentlichen Maßnahmen von der Planung bis zur Ausführung und Vorhaltung der Verkehrssicherung beschreibt.

1. Vor-Ort-Termin mit allen Beteiligten

Der erste Schritt einer erfolgreichen Verkehrssicherung beginnt mit einem Vor-Ort-Termin, bei dem alle relevanten Beteiligten zusammenkommen. Zu diesem Treffen gehören:

  • Der Bauherr bzw. das Bauunternehmen
  • Vertreter der zuständigen Behörde
  • Fachplaner für die Verkehrssicherung
  • Gegebenenfalls die Polizei und andere Sicherheitsbehörden

Bei diesem Termin wird der genaue Standort der Baustelle begutachtet. Gemeinsam werden die örtlichen Gegebenheiten, wie Straßenbreite, Verkehrsaufkommen, Zufahrten, Gehwege und andere potenzielle Gefahrenquellen, analysiert. Hier werden auch erste Überlegungen getroffen, wie die Baustelle abgesichert werden kann, um den Verkehr sicher zu leiten und Unfälle zu vermeiden.

Wichtige Punkte, die besprochen werden:

  • Welche Verkehrswege sind betroffen?
  • Wie kann der Verkehrsfluss aufrechterhalten werden?
  • Welche Umleitungen oder Fahrbahnverengungen sind notwendig?

2. Anfertigung eines Verkehrszeichenplans

Nach dem Vor-Ort-Termin ist der nächste Schritt die Erstellung eines detaillierten Verkehrszeichenplans. Dieser Plan ist das Herzstück jeder Verkehrssicherung und zeigt, wie der Verkehr rund um die Baustelle geregelt wird.

Der Verkehrszeichenplan umfasst:

  • Die Platzierung aller notwendigen Verkehrszeichen (z. B. Baustellenschilder, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Umleitungen)
  • Hinweise auf temporäre Ampelanlagen, Absperrungen und Fahrbahnmarkierungen
  • Sicherheitsabstände und Sichtlinien, um sowohl die Baustellenmitarbeiter als auch die Verkehrsteilnehmer zu schützen

Wichtig ist, dass der Plan den aktuellen Richtlinien entspricht, wie etwa der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA21). Diese legt genau fest, welche Maßnahmen in welchem Umfang erforderlich sind, je nach Art der Straße und Umfang der Baustelle.

Mehr zum Thema Verkehrszeichenplan findest du hier.

3. Einholung der verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO)

Sobald der Verkehrszeichenplan erstellt wurde, muss die verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Ohne diese Anordnung dürfen keine Maßnahmen zur Verkehrssicherung ergriffen werden.

Die VAO enthält alle erforderlichen Genehmigungen für:

  • Die Aufstellung von Verkehrszeichen
  • Eventuelle Straßensperrungen oder Umleitungen
  • Tempolimits und weitere Änderungen im Verkehrsfluss

Im Antrag müssen der genaue Zeitraum der Baustelle, der Umfang der Arbeiten und die geplanten Sicherungsmaßnahmen klar dargelegt werden. Sobald die VAO von der Behörde erteilt wurde, kann mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle begonnen werden.

Weitere Informationen findest du hier in unserem Blogbeitrag zum Thema VAO.

4. Einholung der Sondernutzungserlaubnis (falls erforderlich)

In vielen Fällen, insbesondere wenn öffentliche Flächen wie Gehwege oder Parkplätze für die Baustelle genutzt werden, ein Container aufgestellt werden soll oder ein Kran zum Einsatz kommt, ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese muss ebenfalls bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Für die Einholung der Sondernutzungserlaubnis sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lageplan der Baustelle
  • Angaben zur Dauer und Art der Nutzung öffentlicher Flächen
  • Beschreibung der durchgeführten Baumaßnahmen

Die Sondernutzungserlaubnis wird oft parallel zur VAO eingeholt und ist Voraussetzung, um öffentliche Flächen außerhalb des normalen Straßenverkehrs zu nutzen.

Was du bei der Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis außerdem beachten musst, findest du hier.

5. Absicherung und Vorhaltung der Verkehrssicherung vor Ort

Nach Erteilung der VAO und ggf. der Sondernutzungserlaubnis kann die eigentliche Verkehrssicherung vor Ort beginnen. Diese orientiert sich an dem vorher gefertigten Verkehrszeichenplan und umfasst:

  • Aufstellung der Verkehrszeichen: Alle im Verkehrszeichenplan festgelegten Schilder, Absperrungen und temporären Ampelanlagen müssen aufgestellt werden. Dies erfolgt in der Regel unmittelbar vor Beginn der Bauarbeiten
  • Absicherung der Baustelle: Die Baustelle muss durch Absperrungen und Warnbaken gesichert werden, um den Bereich deutlich zu kennzeichnen. Sicherheitsmaßnahmen für Fußgänger, wie Übergänge oder alternative Wege, müssen ebenfalls eingerichtet werden
  • Beleuchtung: Gerade in der dunklen Jahreszeit oder bei Arbeiten in der Nacht müssen Warnleuchten aufgestellt werden, um die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf die Baustelle aufmerksam zu machen

Wichtig ist, dass die Verkehrssicherung während der gesamten Bauzeit regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst wird. In der Regel findet die Überprüfung ein- bis zweimal im Tag statt. Änderungen am Bauablauf oder unvorhergesehene Ereignisse können erfordern, dass der Verkehrszeichenplan modifiziert und die Sicherungsmaßnahmen vor Ort entsprechend angepasst werden müssen. Sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind, müssen die Verkehrssicherungsmaßnahmen zeitnah abgebaut werden. Alle Verkehrszeichen und Absperrungen werden entfernt, um den normalen Verkehrsfluss wiederherzustellen.

Fazit

Eine professionelle Verkehrssicherung ist ein entscheidender Faktor für die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf deines Bauvorhabens. Die schrittweise Planung, Beantragung und Umsetzung aller Maßnahmen sorgt dafür, dass sowohl Baustellenmitarbeiter als auch Verkehrsteilnehmer optimal geschützt sind. Mit einem gut strukturierten Ablauf und der frühzeitigen Abstimmung mit den zuständigen Behörden kann die Verkehrssicherung effizient organisiert werden – von der ersten Begehung vor Ort bis zur vollständigen Aufhebung der Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten.

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