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Regelpläne nach RSA 21: Ein Überblick über die wichtigsten Pläne

Was sind Regelpläne?

Die Anwendung von Regelplänen gemäß den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) gehört bei der Errichtung von Baustellen, Projekten oder anderen Vorhaben auf Straßen zum täglichen Geschäft. Dank ihrer vergleichsweise einfachen Handhabung sind Regelpläne sowohl im Planungswesen als auch bei Bauunternehmen, Antragstellern und den anordnenden Behörden äußerst beliebt.

Vorteile und Herausforderungen der Regelpläne

Die einfache Anwendung von Regelplänen bringt jedoch auch eine entscheidende Herausforderung mit sich: Sie behandeln Standardsituationen. Regelpläne zeigen hauptsächlich die Grundprinzipien der erforderlichen Absicherung und Beschilderung, können aber in den meisten Fällen nicht ohne Anpassungen angewendet werden.

Für eine sachgerechte verkehrsrechtliche Anordnung ist es regelmäßig erforderlich, die Regelpläne an die konkreten örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Häufig ist daher ein eigener Verkehrszeichenplan erforderlich. Für diese Pläne können die einzelnen Regelpläne als Grundlage oder Baustein genutzt werden. Die RSA 21 unterscheidet dabei verschiedene Gegebenheiten, nach denen die Regelpläne geclustert sind. Für Bauvorhaben, die innerorts stattfinden, ist insbesondere der Teil B der RSA 21 relevant.

Dabei lassen sich die Regelpläne wie folgt clustern:

  • Pläne B I: Arbeitsstellen von längerer Dauer im Fahrbahnbereich
  • Pläne B II: Arbeitsstellen von längerer Dauer im Geh- und Radwegbereich
  • Pläne B III: Arbeitsstellen von längerer Dauer im Bereich von Schienenbahnen
  • Pläne B IV: Arbeitsstellen von kürzerer Dauer

Aus unserer Erfahrung finden insbesondere vier Regelpläne am häufigsten in der Praxis ihre Anwendung:

Regelplan B1/2: Fahrbahnverengung auf einer zweispurigen Straße

Der Regelplan B1/2 wird angewendet, wenn es auf einer zweispurigen Straße zu einer Fahrbahnverengung kommt. Dies kann beispielsweise durch eine Baustelle, einen Unfall oder andere temporäre Hindernisse verursacht werden.

  • Anwendungsbereich: Straße mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich und mit deutlicher Einengung.
  • Absicherung: Die Fahrbahn wird durch Leitbaken und Absperrschrankengitter verengt. Die Verkehrsführung erfolgt in einer Spur.
  • Beschilderung: Warnschilder, insbesondere Z123 („Schaufelmann“).
  • Besondere Merkmale: Sicherstellung einer ausreichenden Restfahrbahnbreite und der vorgegeben Maximal-Länge von 50m.

Regelplan B1/15: Vollsperrung einer Straße

Der Regelplan B1/15 wird verwendet, wenn eine vollständige Sperrung einer Straße notwendig ist. Dies kann bei umfangreichen Bauarbeiten, Unfällen, Veranstaltungen oder anderen Ereignissen erforderlich sein, die eine vollständige Verkehrsunterbrechung erfordern.

  • Anwendungsbereich: Straßen, die vollständig gesperrt werden müssen.
  • Absicherung: Komplettsperrung der Straße mit Absperrschrankengitter mit mindestens fünf einseitigen roten Warnleuchten an der Querseite und Absperrschrankengitter mit Warnleuchten an den Längsseiten.
  • Beschilderung: Sperrschilder, Baustellenschilder und Hinweiszeichen für die geänderte Verkehrsführung und Umleitungen.
  • Besondere Merkmale: Detaillierte Planung der Umleitungsstrecken, frühzeitige und deutliche Beschilderung der Umleitungen, Sicherstellung des Zugangs für Anwohner und Notfallfahrzeuge.

Regelplan B2/2: Paralleler Geh- und Radweg mit Sperrung des Radweges

Der Regelplan B2/2 wird angewendet, wenn ein paralleler Geh- und Radweg genutzt wird und der Radweg gesperrt werden muss (bei Sperrung des Gehweges analog). Dies kann notwendig sein bei Arbeiten am Radweg/Gehweg oder angrenzenden Bereichen.

  • Anwendungsbereich: Parallele Geh- und Radwege, die durch eine Baustelle oder eine andere temporäre Maßnahme beeinträchtigt werden.
  • Absicherung: Sperrung des Radweges mit geeigneten Absperreinrichtungen, wie Absperrbaken und Leitkegeln. Der Gehweg bleibt zugänglich.
  • Beschilderung: Hinweiszeichen für die Sperrung des Radweges und zur gemeinsamen Nutzung des Gehwegs.
  • Besondere Merkmale: Sicherstellung der Sicherheit von Fußgängern, ggf. Umleitungsstrecken für Radfahrer und deutliche Kennzeichnung der Sperrung. Einhaltung von Mindestbreiten.

Regelplan B2/4: Gehwegsperrung mit Notweg auf der Fahrbahn

Der Regelplan B2/4 wird eingesetzt, wenn ein Gehweg gesperrt werden muss und ein Notweg für Fußgänger auf der Fahrbahn eingerichtet wird. Dies ist oft notwendig bei Bauarbeiten, die den Gehweg blockieren.

  • Anwendungsbereich: Sperrung des Gehwegs. Straße mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich und mit geringer Einengung.
  • Absicherung: Umleitung der Fußgänger auf einen Notweg, der auf der Fahrbahn eingerichtet wird. Dies erfolgt durch Absperrgitter, um einen sicheren Bereich für Fußgänger abzugrenzen.
  • Beschilderung: Warnschilder, die auf die Gehwegsperrung und den Notweg hinweisen, sowie ggf. zusätzliche Hinweiszeichen für Autofahrer, um die reduzierte Fahrbahnbreite und den Fußgängerverkehr zu markieren.
  • Besondere Merkmale: Sicherstellung der ausreichenden Breite und Sicherheit des Notwegs, regelmäßige Überprüfung der Absicherung und Anpassung der Verkehrsführung bei Bedarf. Beachtung der notwendigen Restfahrbahnbreite.

Fazit

In der Praxis werden bei der Auswahl der Regelpläne und der jeweiligen Art der Absicherung häufig Fehler gemacht. Besonders die korrekte Bemessung der benötigten Platzbedarfe stellt seit jeher ein großes Problem dar. Planung und Ausführung berücksichtigen oft nicht die baupraktischen oder bautechnischen Erfordernisse. Wenn die Bauarbeiten dann tatsächlich mehr Arbeitsraum beanspruchen als geplant, leidet die Verkehrssicherung darunter: Sie wird entweder entfernt oder gar nicht erst richtig aufgebaut. Daher ist es besonders wichtig, die Regelpläne in Form von Verkehrszeichenplänen von Anfang an richtig umzusetzen. Wir bei KMR Verkehrstechnik sind dabei gerne Dein Ansprechpartner, sodass der Genehmigung und der sicheren Ausführung nichts mehr im Wege steht.

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