Der Regelplan B I/9 der RSA 21 wird angewendet, wenn auf einer vierstreifigen Fahrbahn ein rechter Fahrstreifen oder auf einer dreistreifigen Fahrbahn ein Fahrstreifen im zweistreifigen Bereich gesperrt wird.
Die Verkehrsführung erfolgt über den Seitenstreifen. Die Absicherung umfasst eine Längsabsperrung durch einseitige Leitbaken mit einem maximalen Abstand von 9 Metern sowie eine Querabsperrung mit Leitbaken, die ein Verschwenkungsmaß von
1:10 und einen Querabstand von 0,5 Metern einhalten. Jede Leitbake ist mit einer einseitigen gelben Warnleuchte ausgestattet. Zum Schutz des Arbeitsbereichs wird am fahrbahnseitigen Rand ein Absperrschrankengitter platziert. Falls ein ausreichend breiter Mittelstreifen vorhanden ist, müssen die Verkehrszeichen beidseitig aufgestellt werden. Gegebenenfalls erfolgt eine gelbe Fahrbahnbegrenzung oder eine Markierung mit Zeichen 264-2,2. Dieser Regelplan sorgt für eine sichere Verkehrsführung und gewährleistet eine klare Abgrenzung der Arbeitsstelle auf mehrstreifigen Straßen.