Der Regelplan B I/5 der RSA 21 wird angewendet, wenn eine zweistreifige Fahrbahn halbseitig gesperrt wird und der Verkehr durch eine Lichtzeichenanlage geregelt werden muss.
Die Absicherung erfolgt durch doppelseitige Leitbaken mit maximal 9 Metern Abstand entlang der Fahrbahn. Am Rand des Baufeldes wird ein Absperrschrankengitter aufgestellt, um den Arbeitsbereich deutlich abzugrenzen. Zum Gehweg hin wird ebenfalls ein Absperrschrankengitter platziert. Zur Querabsperrung kommen Absperrschrankengitter mit mindestens drei gelben Warnleuchten sowie eine doppelseitige Leitbake mit gelber Warnleuchte zum Einsatz. Warnleuchten gemäß RSA
sorgen für eine gute Sichtbarkeit, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen.
Zusätzlich sind Signalzeiten-, Signallage- und Phasenfolgepläne erforderlich, um eine reibungslose Verkehrsregelung zu gewährleisten. Falls notwendig, kann die Absicherung anhand eines Lageplans angepasst werden. Dieser Regelplan sorgt für eine sichere Verkehrsführung trotz halbseitiger Sperrung.