Der Regelplan B IV/4 der RSA 21 wird für kurzfristige Arbeitsstellen in einem zweistreifigen Kreisverkehr angewendet, die nur bei Tageslicht durchgeführt werden.
Die Absicherung erfolgt durch eine Längsabsperrung mit Leitkegeln (mindestens 0,5 m Höhe) im maximalen Abstand von 2 Metern. Falls erforderlich, kann die Befahrbarkeit des Kreisverkehrs mittels Schleppkurven geprüft werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dieser Regelplan ermöglicht eine schnelle und flexible Absicherung von kurzfristigen Arbeiten im Kreisverkehr mit minimaler Beeinträchtigung des Verkehrsflusses.