Der Regelplan B IV/3 der RSA 21 wird für kurzfristige Arbeitsstellen mit Sperrung des
Schienenbahnbereichs angewendet.
Die Absicherung erfolgt durch eine Längsabsperrung mit Leitkegeln (mindestens 0,50 m Höhe) im maximalen Abstand von 6 Metern. Zur Querabsperrung werden drei Leitkegel mit einer Höhe von mindestens 1,00 m sowie synchron blinkende Warnleuchten eingesetzt. Der Abstand der Leitkegel beträgt 1 Meter. Falls erforderlich, kann das Signal Sh 2 (Schutzhalt) nach Absprache mit dem Verkehrsunternehmen aufgestellt werden. Dieser Regelplan gewährleistet eine sichere Absperrung von kurzfristigen Arbeiten im Schienenbahnbereich und sorgt für eine klare Verkehrsführung.
