Der Regelplan B IV/2 der RSA 21 wird für kurzfristige Arbeitsstellen auf Straßen mit einer
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von ≤ 50 km/h angewendet.
Die Absicherung erfolgt durch eine Querabsperrung mit mindestens drei Leitkegeln (mindestens 0,5 m Höhe) im Abstand von 1 Meter sowie eine Längsabsperrung mit Leitkegeln im maximalen Abstand von 9 Metern. Zusätzlich wird der Gehweg durch Absperrschrankengitter gesichert. Warnleuchten gemäß RSA erhöhen die Sichtbarkeit, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen. Falls erforderlich, kann die Absicherung durch zusätzliche Absperrschrankengitter auf der gegenüberliegenden Gehwegseite ergänzt werden. Bei Arbeiten in geschwindigkeitsreduzierten Bereichen oder auf Straßen mit geringer Verkehrsstärke (30–50 m) sind gegebenenfalls weitere Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Die genaue Dimensionierung kann anhand eines Lageplans überprüft und angepasst werden. Dieser Regelplan ermöglicht eine schnelle und flexible Absicherung kurzfristiger Arbeitsstellen mit minimaler Beeinträchtigung des Verkehrsflusses.
