Der Regelplan B IV/1 der RSA 21 wird bei kurzfristigen Arbeitsstellen angewendet, die eine Einengung eines Fahrstreifens erfordern.
Die Absicherung erfolgt durch eine Längsabsperrung mit Leitkegeln (mindestens 0,5 m Höhe) in einem maximalen Abstand von 9 Metern. Die Querabsperrung wird ebenfalls mit Leitkegeln realisiert, die in einem Abstand von 1 Meter aufgestellt werden. Bei geringer Verkehrsbelastung kann der Leitkegelabstand verringert werden, sofern dies die Sicherheit nicht beeinträchtigt. Falls sich die Arbeitsstelle in einem geschwindigkeitsreduzierten Bereich oder in einem Abschnitt mit geringer Verkehrsstärke befindet (30–50 m), können weitere Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein. Wenn Fußgänger gefährdet sind, müssen zusätzliche Schutzeinrichtungen wie Absperrschrankengitter eingesetzt werden. Falls notwendig, kann die Absicherung anhand eines Lageplans überprüft und angepasst werden. Dieser Regelplan gewährleistet eine schnelle und flexible Absicherung von kurzfristigen Arbeitsstellen, die mit minimalem Aufwand eine sichere Verkehrsführung ermöglichen.