Der Regelplan B II/6 der RSA 21 kommt zum Einsatz, wenn eine zweistreifige Fahrbahn halbseitig gesperrt wird und eine Lichtzeichenanlage mit Fußgängerführung erforderlich ist.
Die Absicherung umfasst eine Querabsperrung auf dem Gehweg mit Absperrschrankengittern. Falls nötig, können Zusatzzeichen 1000-12/22 gemäß RSA Teil B, Abschnitt 2.4.5 angebracht werden. Die Querabsperrung der Fahrbahn erfolgt durch doppelseitige Leitbaken und Absperrschrankengitter mit mindestens drei doppelseitigen gelben Warnleuchten. Die Längsabsperrung zur Fahrbahn erfolgt mit doppelseitigen Leitbaken im maximalen Abstand von 9 Metern. Zusätzlich wird der Gehweg durch Absperrschrankengitter gesichert. Warnleuchten gemäß RSA erhöhen die Sichtbarkeit der Absperrungen, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen. Falls erforderlich, können ein Signalzeitenplan, ein Signallageplan oder ein Phasenfolgeplan erstellt werden, vorzugsweise mit verkehrsabhängiger Schaltung. Die Absicherung kann anhand eines Lageplans überprüft und angepasst werden. Dieser Regelplan sorgt für eine sichere Verkehrs- und Fußgängerführung während der halbseitigen Sperrung und gewährleistet eine klare Abgrenzung des Arbeitsbereichs.