Der Regelplan B II/5 der RSA 21 wird angewendet, wenn eine zweistreifige Fahrbahn halbseitig gesperrt wird und gleichzeitig eine teilweise Sperrung des Gehwegs erforderlich ist. Die Verkehrsregelung erfolgt durch eine Lichtzeichenanlage.
Die Absicherung umfasst eine Querabsperrung mit einer doppelseitigen Leitbake mit gelber Warnleuchte sowie Absperrschrankengittern mit mindestens drei doppelseitigen gelben Warnleuchten. Zur Fahrbahn hin erfolgt die Längsabsperrung durch doppelseitige Leitbaken mit einem maximalen Abstand von 9 Metern. Zum Schutz der Fußgänger wird der Gehweg durch Absperrschrankengitter gesichert. Warnleuchten gemäß RSA erhöhen die Sichtbarkeit der Absperrungen, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen. Falls erforderlich, kann eine verkehrsabhängige Lichtsignalanlage eingerichtet werden, wobei ein Signalzeitenplan, ein Signallageplan oder ein Phasenfolgeplan als Anlage beigefügt werden kann. Falls notwendig, kann die genaue Lage der Absperrungen anhand eines Lageplans überprüft und angepasst werden. Zusätzlich kann die Sicherung durch Absperrschrankengitter auf der gegenüberliegenden Gehwegseite ergänzt werden. Dieser Regelplan sorgt für eine sichere Verkehrsführung bei halbseitigen Fahrbahnsperrungen mit Gehwegeinschränkungen und gewährleistet eine klare Abgrenzung des Arbeitsbereichs.