Der Regelplan B II/2 der RSA 21 kommt zum Einsatz, wenn ein paralleler Geh- und Radweg betroffen ist und der Radweg gesperrt werden muss, während der Gehweg weiterhin zugänglich bleibt. Dies ist häufig bei Bauarbeiten oder temporären Maßnahmen erforderlich.
Die Absicherung erfolgt durch Absperrschrankengitter mit Warnleuchten sowie doppelseitige Leitbaken zur Fahrbahn hin. Zusätzlich werden Warnschilder aufgestellt, die auf die Sperrung des Radwegs und die gemeinsame Nutzung des Gehwegs hinweisen. Zur Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer müssen Mindestbreiten eingehalten und gegebenenfalls Umleitungsstrecken eingerichtet
werden. Dieser Regelplan stellt sicher, dass trotz der Sperrung die Verkehrsführung klar geregelt und die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet bleibt.
