Der Regelplan B II/1 der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) wird angewendet, wenn ein parallel verlaufender Rad- und Gehweg betroffen ist und der Radweg gesperrt werden muss. Diese Maßnahmen sind analog auch bei der Sperrung des Gehwegs anwendbar.
Die Absicherung erfolgt durch eine Querabsperrung am Anfang und Ende des gesperrten Bereichs mittels Absperrschrankengittern, die mit mindestens drei gelben einseitigen Warnleuchten ausgestattet sind. Zusätzlich wird eine doppelseitige Leitbake mit doppelseitiger gelber Warnleuchte eingesetzt. Die Längsabsperrung zur Fahrbahn wird durch doppelseitige Leitbaken mit einem maximalen Abstand von 9,00m realisiert. Zum Schutz der Fußgänger wird der Arbeitsbereich durch Absperrschrankengitter vom Gehweg getrennt. Die Begrenzungen des Gehwegs und Radweges werden durch gelbe Markierungen deutlich gemacht, um eine sichere Führung der Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Zusätzlich sind geeignete Warnleuchten zur Kennzeichnung der Absperrungen einzusetzen, um die Sichtbarkeit, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen, zu erhöhen.