Der Regelplan B I/8 der RSA 21 wird angewendet, wenn eine zweistreifige Fahrbahn mit
beidseitiger Einengung vorliegt, insbesondere in Bereichen mit geringer Verkehrsstärke.
Die Verkehrsregelung erfolgt durch Verkehrszeichen.
Die Absicherung umfasst eine Längsabsperrung mit doppelseitigen Leitbaken, die in einem maximalen Abstand von 9 Metern aufgestellt werden. Zum Gehweg hin wird der Arbeitsbereich durch Absperrschrankengitter gesichert. Die Querabsperrung erfolgt durch doppelseitige Leitbaken mit gelben Warnleuchten, die in einem
Abstand von 1–2 Metern längs und 0,6–1 Meter quer platziert werden. Zusätzliche Warnleuchten gemäß RSA sorgen für eine verbesserte Sichtbarkeit, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen. Dieser Regelplan gewährleistet eine klare Verkehrsführung trotz beidseitiger Einengung und sorgt für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
