Der Regelplan B I/7 der RSA 21 wird angewendet, wenn eine Arbeitsstelle in der Fahrbahnmitte einer zweistreifigen Straße eingerichtet wird.
Die Absicherung erfolgt durch eine Längsabsperrung mit einseitigen Leitbaken, die in einem maximalen Abstand von 9 Metern entlang der Fahrbahn platziert werden. Zum Gehweg hin wird der Arbeitsbereich durch Absperrschrankengitter geschützt.
Zur Querabsperrung kommen einseitige Leitbaken mit gelben Warnleuchten zum Einsatz, die in einem Abstand von 1–2 Metern längs und 0,6–1 Meter quer aufgestellt werden. Warnleuchten gemäß RSA sorgen für eine gute Sichtbarkeit, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen. Dieser Regelplan gewährleistet eine sichere Verkehrsführung bei Arbeiten in der Fahrbahnmitte, indem er klare Absperrungen und ausreichende Warnhinweise bietet.