Der Regelplan B I/6 der RSA 21 wird angewendet, wenn eine zweistreifige Fahrbahn halbseitig gesperrt wird und der Verkehr durch eine Lichtzeichenanlage geregelt wird, wobei auch eine sichere Fußgängerführung erforderlich ist.
Die Absicherung erfolgt durch doppelseitige Leitbaken mit einem maximalen Abstand von 9 Metern sowie Absperrschrankengitter am fahrbahnseitigen Rand des Baufeldes. Zusätzlich wird der Gehweg durch Absperrschrankengitter gesichert, um eine klare Trennung zwischen Arbeitsbereich und Fußgängerverkehr zu gewährleisten.
Zur Querabsperrung werden Absperrschrankengitter mit mindestens drei gelben Warnleuchten sowie eine doppelseitige Leitbake mit gelber Warnleuchte eingesetzt. Eine spezielle Querabsperrung auf dem Gehweg ermöglicht eine geordnete Fußgängerführung, gegebenenfalls mit Zusatzzeichen 1000-12/22.
Warnleuchten gemäß RSA erhöhen die Sichtbarkeit der Absperrung, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen. Zudem sind Signalzeiten-, Signallage- und Phasenfolgepläne notwendig, um eine reibungslose Verkehrsregelung zu gewährleisten. Falls erforderlich, kann die Absicherung anhand eines Lageplans angepasst werden.
Dieser Regelplan stellt sicher, dass trotz der halbseitigen Sperrung sowohl der Fahrzeugverkehr als auch die Fußgänger sicher durch den Bereich geführt werden.