Der Regelplan B I/4 der RSA 21 wird genutzt, wenn der Verkehr auf einer zweistreifigen Fahrbahn über einen Behelfsfahrstreifen geführt werden muss.
Die Absicherung erfolgt durch einseitige Leitbaken mit maximal 9 Metern Abstand sowie
Absperrschrankengitter zur Abgrenzung des Arbeitsbereichs und des Gehwegs. Die
Fahrstreifenbegrenzung kann durch gelbe Markierungen oder Leitschwellen erfolgen.
Querabsperrungen bestehen aus Leitbaken mit gelben Warnleuchten und Absperrschrankengittern. Warnleuchten gemäß RSA erhöhen die Sichtbarkeit, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen. Falls erforderlich, kann die Verkehrsführung anhand eines Lageplans angepasst werden. Dieser Regelplan sorgt für eine sichere Verkehrsführung und schützt den Arbeitsbereich.
