Der Regelplan B I/2 der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) wird angewendet, wenn es auf einer zweispurigen Straße zu einer Fahrbahnverengung kommt. Dies kann beispielsweise durch eine Baustelle, einen Unfall oder andere temporäre Hindernisse verursacht werden.
Dieser Regelplan findet Anwendung auf Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in
geschwindigkeitsreduzierten Bereichen, die eine deutliche Einengung der Fahrbahn erfordern. Die Absicherung erfolgt durch Leitbaken und Absperrschrankengitter, sodass die Verkehrsführung einspurig erfolgt. Dabei ist sicherzustellen, dass eine ausreichende Restfahrbahnbreite von mindestens 3,00m erhalten bleibt und die vorgegebene Maximallänge der Engstelle von 50 Metern nicht überschritten wird. Zur Warnung der Verkehrsteilnehmer werden entsprechende Warnschilder, insbesondere das Verkehrszeichen 123 („Baustelle“), eingesetzt. Zusätzlich sind geeignete Warnleuchten zur Kennzeichnung der Absperrungen einzusetzen, um die Sichtbarkeit, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen, zu erhöhen.
