Google-Bewertung: 5,0

Regelplan B 1/2

Der Regelplan B I/2 der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) wird angewendet, wenn es auf einer zweispurigen Straße zu einer Fahrbahnverengung kommt. Dies kann beispielsweise durch eine Baustelle, einen Unfall oder andere temporäre Hindernisse verursacht werden.

Dieser Regelplan findet Anwendung auf Straßen mit geringer Verkehrsstärke oder in
geschwindigkeitsreduzierten Bereichen, die eine deutliche Einengung der Fahrbahn erfordern. Die Absicherung erfolgt durch Leitbaken und Absperrschrankengitter, sodass die Verkehrsführung einspurig erfolgt. Dabei ist sicherzustellen, dass eine ausreichende Restfahrbahnbreite von mindestens 3,00m erhalten bleibt und die vorgegebene Maximallänge der Engstelle von 50 Metern nicht überschritten wird. Zur Warnung der Verkehrsteilnehmer werden entsprechende Warnschilder, insbesondere das Verkehrszeichen 123 („Baustelle“), eingesetzt. Zusätzlich sind geeignete Warnleuchten zur Kennzeichnung der Absperrungen einzusetzen, um die Sichtbarkeit, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen, zu erhöhen.

Regelplan nach RSA 21 / B1/2

Jetzt kostenfreies & unverbindliches Angebot beantragen.

Entdecke, wie individuelle Verkehrszeichenpläne und unser persönlicher Service jedes Bauprojekt sicherer und effizienter machen. Vertraue auf unsere Erfahrung und partnerschaftliche Zusammenarbeit für deinen Erfolg.

Das könnte dich auch interessieren:

Glasfaserverlegung in Deutschland: So läuft es ab

Planung, Genehmigungen und Verlegeverfahren - In diesem Artikel erhältst du einen umfassenden Überblick.

Was ist Was? VAO, Sondernutzung & Aufgrabeschein kurz erklärt

In diesem Artikel findest du einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Dokumente für dein Vorhaben.

Verkehrssicherung einer Baustelle: Schritt für Schritt erklärt

In diesem Artikel nehmen wir dich Schritt für Schritt an die Hand, sodass die Verkehrssicherung gelingt.

Sondernutzung: Voraussetzungen, Unterlagen & Rechtliches

In diesem Artikel beleuchten wir für Dich das Thema Sondernutzung öffentlicher Flächen im Detail.