Der Regelplan B I/18 der RSA 21 kommt zum Einsatz, wenn eine zweistreifige Fahrbahn halbseitig gesperrt wird und eine Einmündung betroffen ist. Die Verkehrsregelung erfolgt über eine Lichtzeichenanlage.
Die Absicherung umfasst eine Längsabsperrung mit doppelseitigen Leitbaken in einem maximalen Abstand von 9 Metern. Die Querabsperrung auf der Fahrbahn wird mit doppelseitigen Leitbaken durchgeführt, die in einem Abstand von 1–2 Metern längs und 0,6–1 Metern quer aufgestellt werden, jeweils mit gelben Warnleuchten. Vor der Einmündung erfolgt eine Querabsperrung mit Absperrschrankengittern, mindestens fünf roten Warnleuchten und einer einseitigen Leitbake mit gelber Warnleuchte.
Zum Schutz der Fußgänger wird der Gehweg durch Absperrschrankengitter abgesichert. Zusätzliche Warnleuchten gemäß RSA erhöhen die Sichtbarkeit der Absperrungen, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen. Falls erforderlich, können ein Signalzeitenplan, ein Signallageplan oder ein Phasenfolgeplan erstellt werden, vorzugsweise mit einer verkehrsabhängigen Schaltung. Die Einrichtung erfolgt in der Regel hinter der letzten Grundstückszufahrt. Falls notwendig, kann an der letzten vorgelagerten Kreuzung oder Einmündung ein entsprechendes Verkehrszeichen (Z 357) angebracht werden. Dieser Regelplan sorgt für eine sichere Verkehrsführung an Einmündungen, während der Arbeitsbereich klar abgegrenzt bleibt.
