Der Regelplan B I/17 der RSA 21 wird angewendet, wenn eine Arbeitsstelle in einem
zweistreifigen Kreisverkehr eingerichtet wird und der Verkehr durch eine Lichtzeichenanlage mit Fußgängerquerung geregelt werden muss.
Die Absicherung erfolgt durch eine Querabsperrung auf der Fahrbahn mit doppelseitigen Leitbaken, die in einem Abstand von 1–2 Metern längs und 0,6–1 Metern quer platziert werden, jeweils mit doppelseitigen gelben Warnleuchten. Die Längsabsperrung auf der Fahrbahn erfolgt mit doppelseitigen Leitbaken mit Warnleuchten in einem Abstand von maximal 5 Metern. Zur Sicherung des Arbeitsbereichs werden Absperrschrankengitter mit fünf einseitigen roten Warnleuchten für die Querabsperrung auf der Fahrbahn eingesetzt. Auf dem Gehweg kommen Absperrschrankengitter mit mindestens zwei gelben Warnleuchten sowie eine Längsabsperrung zum Gehweg durch Absperrschrankengitter zum Einsatz. Warnleuchten gemäß RSA erhöhen die Sichtbarkeit, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen. Falls erforderlich, können ein Signalzeitenplan, ein Signallageplan oder ein Phasenfolgeplan erstellt werden, vorzugsweise mit einer verkehrsabhängigen Schaltung. Zudem kann die Befahrbarkeit mittels Schleppkurven geprüft werden. Dieser Regelplan stellt sicher, dass sowohl der Fahrzeugverkehr als auch die Fußgänger sicher durch den Kreisverkehr geleitet werden, während die Arbeitsstelle gut abgesichert bleibt.