Der Regelplan B I/16 der RSA 21 wird angewendet, wenn eine Arbeitsstelle in einem
zweistreifigen Kreisverkehr eingerichtet wird und der Verkehr durch eine Lichtzeichenanlage mit Fußgängerquerung geregelt werden muss.
Die Absicherung umfasst eine Querabsperrung mit einer doppelseitigen Leitbake mit gelber Warnleuchte sowie Absperrschrankengittern mit mindestens drei einseitigen gelben Warnleuchten. Die Längsabsperrung auf den Knotenpunktarmen erfolgt mit doppelseitigen Leitbaken in einem maximalen Abstand von 5 Metern.
Zusätzlich werden auf der Fahrbahn einseitige Leitbaken für die Querabsperrung mit einem Längsabstand von 1–2 Metern und einem Querabstand von 0,6–1 Metern aufgestellt, jeweils mit gelben Warnleuchten. Die Kreisfahrbahn wird durch eine Längsabsperrung mit einseitigen Leitbaken gesichert. Zum Schutz von Fußgängern werden Absperrschrankengitter zur Absperrung des Gehwegs eingesetzt.
Warnleuchten gemäß RSA erhöhen die Sichtbarkeit der Absperrung. Falls erforderlich, können ein Signalzeitenplan, ein Signallageplan oder ein Phasenfolgeplan erstellt werden, vorzugsweise mit verkehrsabhängiger Schaltung. Für nicht betroffene Zufahrten kann eine DUNKEL-GELB-ROT-DUNKEL-Signalfolge empfohlen werden. Zudem kann die Befahrbarkeit mittels Schleppkurven geprüft werden. Dieser Regelplan gewährleistet eine sichere Verkehrsführung innerhalb eines Kreisverkehrs, indem die Arbeitsstelle klar abgegrenzt und die Fußgängerquerung gesichert wird.