Der Regelplan B I/15 der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) wird angewendet, wenn eine vollständige Sperrung einer Straße erforderlich ist. Dies kann bei umfangreichen Bauarbeiten, Unfällen, Veranstaltungen oder anderen Ereignissen notwendig sein, die eine komplette Unterbrechung des Verkehrsflusses bedingen.
Die Absicherung der Vollsperrung erfolgt durch Querabsperrungen im Bereich der Arbeitsstelle mittels Absperrschrankengittern, die mit mindestens fünf einseitigen roten Warnleuchten ausgestattet sind. Zusätzlich werden an den Längsseiten der Sperrung weitere Absperrschrankengitter mit Warnleuchten positioniert, um eine klare Abgrenzung des gesperrten Bereichs zu gewährleisten.
Zur Information der Verkehrsteilnehmer werden entsprechende Verkehrszeichen aufgestellt, darunter Sperrschilder und Baustellenschilder, die auf die geänderte Verkehrsführung hinweisen. Zudem werden Hinweiszeichen für eingerichtete Umleitungen angebracht, um den Verkehr sicher und effizient umzuleiten.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die detaillierte Planung der Umleitungsstrecken. Es ist sicherzustellen, dass diese frühzeitig und deutlich beschildert sind, um eine reibungslose Verkehrsführung zu ermöglichen. Zudem muss der Zugang für Anwohner und Notfallfahrzeuge trotz der Sperrung gewährleistet bleiben. In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, einen Notgehweg einzurichten, um die Sicherheit von Fußgängern zu gewährleisten.