Der Regelplan B I/13 der RSA 21 kommt zum Einsatz, wenn auf einer vierstreifigen Fahrbahn alle Fahrstreifen einer Richtung gesperrt werden müssen.
Die Absicherung erfolgt durch eine Längsabsperrung mit einseitigen Leitbaken im maximalen Abstand von 9 Metern. Am fahrbahnseitigen Rand des Baufelds wird ein Absperrschrankengitter platziert, um den Arbeitsbereich abzugrenzen. Die Querabsperrung erfolgt mit Absperrschrankengittern und einseitigen Leitbaken mit gelben Warnleuchten, die in einem Abstand von 1–2 Metern längs und 0,6–1 Metern quer angeordnet werden. Die Fahrstreifenbegrenzung kann mit gelben Markierungen, Leitschwellen oder Leitborden erfolgen. Die Verschwenkung und Rückverschwenkung wird durch einseitige Leitbaken mit einem Verschwenkungsmaß von 1:10 und einem Querabstand von 0,5 Metern realisiert, wobei jede Leitbake mit einer gelben Warnleuchte ausgestattet ist. Zum Gehweg hin wird der Arbeitsbereich durch Absperrschrankengitter gesichert. Warnleuchten gemäß RSA sorgen für eine erhöhte Sichtbarkeit. Falls ein ausreichend breiter Mittelstreifen vorhanden ist, sind die Verkehrszeichen beidseitig aufzustellen. Falls erforderlich, kann die Fahrbahnbegrenzung gelb ausgekreuzt werden. Dieser Regelplan gewährleistet eine sichere Verkehrsführung bei der Sperrung aller Fahrstreifen einer Richtung und sorgt für eine klare Abgrenzung des Arbeitsbereichs.