Der Regelplan B I/12 der RSA 21 wird eingesetzt, wenn auf einer vierstreifigen Fahrbahn der linke Fahrstreifen oder auf einer dreistreifigen Fahrbahn ein Fahrstreifen im zweistreifigen Bereich gesperrt wird.
Die Absicherung erfolgt durch eine Längsabsperrung mit einseitigen Leitbaken, die in einem maximalen Abstand von 9 Metern entlang der Fahrbahn platziert werden. Zum Schutz des Arbeitsbereichs wird ein Absperrschrankengitter am fahrbahnseitigen Baufeldrand aufgestellt.
Querabsperrungen bestehen aus einseitigen Leitbaken mit gelben Warnleuchten, die in einem Abstand von 1–2 Metern längs und 0,6–1 Meter quer positioniert werden. Falls ein ausreichend breiter Mittelstreifen vorhanden ist, müssen die Verkehrszeichen beidseitig aufgestellt werden, während Leitbaken und Zeichen 123 auf der Gegenfahrbahn entfallen können. Dieser Regelplan gewährleistet eine sichere Verkehrsführung bei der Sperrung eines linken Fahrstreifens und sorgt für eine klare Abgrenzung des Arbeitsbereichs.
