Der Regelplan B I/11 der RSA 21 wird angewendet, wenn auf einer vierstreifigen Fahrbahn der rechte Fahrstreifen oder auf einer dreistreifigen Fahrbahn ein Fahrstreifen im zweistreifigen Bereich gesperrt wird.
Die Absicherung erfolgt durch eine Längsabsperrung mit einseitigen Leitbaken, die in einem maximalen Abstand von 9 Metern entlang der Fahrbahn aufgestellt werden. Zum Schutz des Arbeitsbereichs wird ein Absperrschrankengitter am fahrbahnseitigen Baufeldrand platziert. Querabsperrungen bestehen aus Absperrschrankengittern sowie einseitigen Leitbaken mit gelben Warnleuchten, die in einem Abstand von 1–2 Metern längs und 0,6–1 Meter quer angeordnet werden. Zum Gehweg hin wird der Arbeitsbereich ebenfalls durch Absperrschrankengitter gesichert. Warnleuchten gemäß RSA sorgen für eine erhöhte Sichtbarkeit, insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen. Falls ein ausreichend breiter Mittelstreifen vorhanden ist, müssen die Verkehrszeichen beidseitig aufgestellt werden. Dieser Regelplan gewährleistet eine sichere Verkehrsführung und schützt sowohl den Arbeitsbereich als auch die Verkehrsteilnehmer.