Der Regelplan B I/10 der RSA 21 kommt zum Einsatz, wenn auf einer vierstreifigen Fahrbahn der linke Fahrstreifen oder auf einer dreistreifigen Fahrbahn ein Fahrstreifen im zweistreifigen Bereich gesperrt wird. Die Verkehrsführung erfolgt über den Seitenstreifen.
Die Absicherung umfasst eine Längsabsperrung mit einseitigen Leitbaken im Abstand von maximal 9 Metern. Querabsperrungen bestehen aus Leitbaken mit einem Verschwenkungsmaß von 1:10 und einem Querabstand von 0,5 Metern. Jede Leitbake ist mit einer einseitigen gelben Warnleuchte ausgestattet.
Der Arbeitsbereich wird durch ein Absperrschrankengitter am Baufeldrand gesichert. Die Fahrstreifenbegrenzung kann durch eine gelbe Markierung oder bauliche Leitelemente erfolgen. Falls ein ausreichend breiter Mittelstreifen vorhanden ist, müssen die Verkehrszeichen beidseitig aufgestellt werden, mit möglichem Verzicht auf Leitbaken und Zeichen 123 auf der Gegenfahrbahn. Dieser Regelplan gewährleistet eine sichere Verkehrsführung bei der Sperrung eines linken Fahrstreifens und sorgt für eine klare Abgrenzung des Arbeitsbereichs.