Der Regelplan B I/1 der RSA 21 kommt zum Einsatz, wenn auf Straßen mit geringer
Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduzierten Bereichen eine geringe Einengung der Fahrbahn erforderlich ist. Dies ist häufig bei kleineren Baustellen oder kurzfristigen Arbeiten der Fall, die nur einen begrenzten Teil der Fahrbahn beanspruchen.
Die Absicherung erfolgt durch doppelseitige Leitbaken, die mit einem maximalen Abstand von 9 Metern entlang der Fahrbahn aufgestellt werden. Bei Einbahnstraßen oder Richtungsfahrbahnen kommen einseitige Leitbaken zum Einsatz. Der Arbeitsbereich wird durch Absperrschrankengitter von der Fahrbahn sowie vom Gehweg getrennt. Am Anfang und Ende der Baustelle werden Absperrschrankengitter mit mindestens drei gelben Warnleuchten sowie eine doppelseitige Leitbake mit Warnleuchte platziert, um eine deutliche Sichtbarkeit zu gewährleisten. Zur Verkehrslenkung werden entsprechende Warnschilder aufgestellt, die auf die Baustelle und mögliche Fahrbahnverengungen hinweisen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Einhaltung der vorgeschriebenen Restfahrbahnbreiten und der richtigen Platzierung der Absperrungen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und Arbeiter zu gewährleisten.
Dieser Regelplan sorgt für eine sichere und klare Verkehrsführung bei geringen
Fahrbahneinengungen, ohne den Verkehrsfluss unnötig zu beeinträchtigen.
